AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 13.07.2016, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass die Klage auf Nichtigerklärung zulässig ist;
- den Beschluss der Kommission vom 11. Januar 2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen insoweit für nichtig zu erklären, als darin die Steuerregelung für Gewinnüberschüsse zu Unrecht als Beihilferegelung eingestuft wird, die Erteilung der entsprechenden Vorbescheide zu Unrecht als eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 AEUV eingestuft wird und von Belgien zu Unrecht verlangt wird, von den Empfängern nicht bestimmbare Beträge zurückzufordern;
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2023 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, C/2023/759, 20.11.2023)