AEUV Art 107
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 29.07.2016, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Kommission vom 11. Januar 2016 über die vom Königreich Belgien angewandte Beihilferegelung SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) - Steuerbefreiung von Gewinnüberschüssen für nichtig zu erklären,
- hilfsweise, den angefochtenen Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als er als Empfänger der angeblichen staatlichen Beihilfe angesehen wird;
- hilfsweise, den angefochtenen Beschluss insoweit für nichtig zu erklären, als die Rückforderung angeblicher staatlicher Beihilfen angeordnet wird,
- der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 20.09.2023 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2023, C/2023/760, 20.11.2023)