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EuG Anhängiges Verfahren T-679/16

Aufnahme in die Datenbank am 23.11.2016

AEUV Art 107 Abs 1

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 26.09.2016, mit dem Antrag,

- Art. 1 des Beschlusses C (2016) 4046 endg. der Kommission vom 04.07.2016 über die staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) für nichtig zu erklären, soweit er den Athletic Club betrifft;

- die Art. 4 und 5 des Beschlusses C (2016) 4046 endg. der Kommission vom 04.07.2016 über die staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten bestimmter Fußballvereine SA.29769 (2013/C) (ex 2013/NN) für nichtig zu erklären, soweit die Rückerstattung der dem Athletic Club angeblich gewährten Beihilfe und die Aufhebung der Körperschaftsteuerregelung für Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, nach der der Athletic Club veranlagt wurde, angeordnet wird;

- der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 26.02.2019 (deutschsprachige Entscheidungsfassung liegt noch nicht vor; die Klage wurde abgewiesen, ABl EU 2019; Nr. C 131, 40).

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