AEUV Art 107
Government of Gibraltar gegen Kommission, Klage, eingereicht am 09.11.2016, mit dem Antrag,
- den Beschluss der Europäischen Kommission vom 01.10.2014 - Staatliche Beihilfe SA.34914 (C/2013) (ex 2013/NN) - Körperschaftsteuersystem in Gibraltar für nichtig zu erklären;
- der Beklagten die Kosten der Rechtsverfolgung sowie die sonstigen Kosten und Auslagen aufzuerlegen, die dem Kläger in Zusammenhang mit dieser Angelegenheit entstanden sind.
Verfahren ist erledigt durch: Streichung der Rechtssache