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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

Current proceedings

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EuGH Anhängiges Verfahren C-719/22

Aufnahme in die Datenbank am 05.06.2023

EUV 1071/2012 ; EUV 430/2013 ; EGV 1225/2009 Art 1 ; EGV 1225/2009 Art 5 ; EGV 1225/2009 Art 6 ; EGV 1225/2009 Art 9

Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 24.11.2022, zu folgender Frage:

Verstoßen die Verordnung Nr. 1071/2012 und die Durchführungsverordnung Nr. 430/2013 gegen die Art. 1, 5, 6 und 9 der Grundverordnung Nr. 1225/2009, soweit sie die Einfuhr von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus Gusseisen mit Kugelgrafit mit Ursprung in der Volksrepublik China Antidumpingzöllen unterwerfen, wenn diese Waren weder im Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens noch in der Einleitungsbekanntmachung hinsichtlich der Antidumpingmaßnahme als betroffene Ware eingestuft wurden, kein Beweismaterial zu Dumping, Schädigung und Schadensursache vorgelegt wurde, und die Europäische Kommission auf keinerlei Weise den Normalwert der Ware, ihren Ausfuhrpreis, die etwaige Dumpingspanne, die etwaige Schädigung, den Schadensumfang, die Auswirkungen anderer bekannter Faktoren auf die Schädigung, den ursächlichen Zusammenhang zwischen Dumping und Schädigung sowie die Notwendigkeit untersucht hat, diese Waren (gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke, mit Gewinde, aus Gusseisen mit Kugelgrafit) im Unionsinteresse Antidumpingzöllen zu unterwerfen?

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