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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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EuG Anhängiges Verfahren T-187/23

Aufnahme in die Datenbank am 26.05.2023

EUV 2023/111 ; EUV 2016/1036 Art 17 Abs 3 ; EUV 2016/1036 Art 3 Abs 1 ; EUV 2016/1036 Art 9 Abs 1 ; EUV 2016/1036 Art 9 Abs 2 ; EUV 2016/1036 Art 9 Abs 4 ; EUV 2016/1036 Art 21 Abs 1

Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 11.04.2023, mit den Anträgen

- die Durchführungsverordnung (EU) 2023/111 der Kommission vom 18. Januar 2023 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fettsäure mit Ursprung in Indonesien für nichtig zu erklären, und

- der Europäischen Kommission ihre Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf zwei Gründe.

1. Verstoß gegen Art. 17 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern ("Grundverordnung") dadurch, dass der Antrag der Klägerinnen auf Prüfung der individuellen Dumpingspanne abgewiesen worden sei.

2. Verstoß gegen die Art. 3 Abs. 2, 9 Abs. 1, 9 Abs. 2, 9 Abs. 4 und 21 Abs. 1 der Grundverordnung sowie gegen die Art. 5.7 und 5.8 des WTO-Antidumpingabkommens dadurch, dass trotz Rücknahme der Beschwerde die Untersuchung fortgesetzt worden sei und Zölle eingeführt worden seien.

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