Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

EuG Anhängiges Verfahren T-643/24

Aufnahme in die Datenbank am 13.02.2025

EGRL 112/2006 Art 2 Abs 1 Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 24 Abs 1 ; EGRL 112/2006 Art 25 Buchst a

Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucuresti (Rumänien), eingereicht am 22.11.2024, zu folgender Frage:

1. Sind Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass Inhaber verwandter Schutzrechte eine Dienstleistung gegen Entgelt erbringen, wenn ein Nutzer ein geschütztes Werk ohne entsprechende Lizenz öffentlich wiedergibt?

2. Hängt die Beantwortung der ersten Frage ab von dem Umstand, dass der Inhaber eines solchen verwandten Schutzrechts nach nationalem Recht keine Möglichkeit hat, der Nutzung zu widersprechen, sondern nur ein Recht auf eine einzige angemessene Vergütung, oder von der zur Bestimmung der geschuldeten Beträge angewandten Berechnungsmethode?

Print Page