EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst b ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst c ; EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst d
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 28.02.2025, zu folgenden Fragen:
1. Ist, wenn ein Finanzunternehmen die von ihm an einen Kunden gewährten Kredite an ein anderes Finanzinstitut veräußert und diese Kredite nach deren Veräußerung gegen Entgelt weiterhin selbst verwaltet, Art. 135 Abs. 1 Buchst. b der Mehrwertsteuerrichtlinie, der die Steuerbefreiung der Verwaltung von Krediten durch einen Kreditgeber betrifft, dahin auszulegen, dass er auch den Fall erfasst, in dem das erstgenannte Unternehmen solche von ihm selbst gewährten Kredite, die es an dieses andere Finanzinstitut veräußert hat, weiterhin verwaltet?
2. Ist, falls die erste Frage verneint wird und die Verwaltung von Krediten durch das erstgenannte Unternehmen Kredite betrifft, mit denen eine von einem anderen Finanzinstitut ausgegebene Anleihe besichert wird, Art. 135 Abs. 1 Buchst. c der Mehrwertsteuerrichtlinie, der die Steuerbefreiung der Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien betrifft, dahin auszulegen, dass er auch den Fall erfasst, in dem das erstgenannte Unternehmen Kredite verwaltet, mit denen eine von einem anderen Finanzinstitut ausgegebene Anleihe besichert wird?
3. Ist, falls die zweite Frage verneint wird, Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie, der die Steuerbefreiung der Umsätze im Geschäft mit Forderungen betrifft, dahin auszulegen, dass er auch den Fall erfasst, in dem das erstgenannte Unternehmen auf ein anderes Finanzinstitut übertragene Forderungen verwaltet?