EGRL 112/2006 Art 90
Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 25.03.2025, zu folgender Frage:
Läuft es Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG zuwider, wenn es im Fall einer werk- oder dienstvertraglichen Beziehung mit anschließender Unterbeauftragung, in der eine Forderungsabtretung zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftragnehmer erfolgt, so dass der Unterauftragnehmer eine Forderung gegenüber dem Endbegünstigten der Arbeiten erwirbt, dem die Forderung übernehmenden Unterauftragnehmer möglich ist, die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage zu berichtigen?