SpielbkG HA ; AEUV Art 107 ; AEUV Art 108 ; EUBes 2025/317 Art 1 Abs 2
Unternehmen gegen Europäische Kommission, Klage, eingereicht am 17.04.2025, mit dem Antrag:
- Der angefochtene Beschluss (Beschluss (EU) 2025/317 der Kommission vom 20. Juni 2024 zu den Maßnahmen Staatliche Beihilfen SA.44944 (2019/C ex 2016/FC) und SA.53552 (2019/C ex 2019/FC) - Steuerliche Behandlung von Spielbankunternehmern und mutmaßliche Garantie für Spielbankunternehmer (Wirtschaftlichkeitsgarantie) - Deutschland (ABl. L, 2025/317)) insoweit für nichtig zu erklären, als dieser im zweiten Absatz seines Artikels 1 feststellt, dass die ab dem 1. Januar 2024 in Hamburg auf Spielbankunternehmer anwendbare Regelung (Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank, geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2023) keine Beihilfe darstellt.
- Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin zu tragen.