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EuG Anhängiges Verfahren T-304/25

Aufnahme in die Datenbank am 17.07.2025

KN Pos 4811 ; KN Pos 3921 ; EUV 2022/1998

Vorabentscheidungsersuchen des Varhoven administrativen sad (Bulgarien), eingereicht am 25.04.2025, zu folgender Frage:

Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass eine Ware, die vom Hersteller als mit duroplastischen, nicht vollständig ausgehärteten Harzen getränktes (imprägniertes) Dekorpapier, das zur Beschichtung von Platten in mehrstöckigen und kurzzyklischen Heißpressen verwendet wird, beschrieben wird und bei der es sich nach einem chemischen Gerichtsgutachten um einen Verbundwerkstoff (mit Harz durchtränkte Papierunterlage) und zwei Deckschichten aus reinem Harz handelt, wobei das synthetische Polymer (Harz) in das natürliche Polymer (Zellulose) eingedrungen ist, in die Position 4811 einzureihen ist, oder dahin, dass sie in die Position 3921 einzureihen ist?

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