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EuG Anhängiges Verfahren T-383/25

Aufnahme in die Datenbank am 23.06.2025

EGRL 112/2006 Art 30 ; EUV 952/2013 Art 79 Abs 1 Buchst a ; EUV 952/2013 Art 124 Abs 1 Buchst k ; EUV 952/2013 Art 250 Abs 1 ; EUV 2015/2447 Art 218 Buchst a ; EUV 2015/2446 Art 136 Abs 1 Buchst a ; EUV 2015/2446 Art 139 ; EUV 2015/2446 Art 212 Abs 3 ; UStG § 1 Abs 1 Nr 4 ; UStG § 21 Abs 2 ; UStG VZ 2017

Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 18.02.2025, beim Gerichtshof eingegangen am 28.05.2025, zu folgenden Fragen:

1. Gelangt ein Beförderungsmittel in den Wirtschaftskreislauf der Union, wenn es in einem Mitgliedstaat nicht als Beförderungsmittel verwendet wird, aber an ihm eine Dienstleistung (hier: Wartungs- und Reparaturarbeiten) erbracht wird?

2. Ist Art. 124 Abs. 1 Buchst. k des Zollkodex der Union dahin auszulegen, dass eine Nicht-Unionsware im Sinne dieser Vorschrift verwendet wird, wenn an ihr im Zollgebiet der Union ausschließlich Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchgeführt werden und die Nicht-Unionsware anschließend wieder ausgeführt wird?

(Der EuGH hat die Rechtssache dem EuG übertragen.)

Vorgehend: BFH Urteil vom 18.02.2025 (VII R 17/22)

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