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EuG Anhängiges Verfahren T-444/25

Aufnahme in die Datenbank am 19.09.2025

EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b ; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst g ; EGRL 112/2006 Art 133 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 11

Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 23.06.2025, zu folgenden Fragen

1. Ist Art. 11 in Verbindung mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und g der MwSt.-Richtlinie 2006 dahin auszulegen, dass die einschlägigen Steuerbefreiungen nur insoweit Anwendung finden, als die in diesen Vorschriften genannten Leistungen der Mehrwertsteuergruppe gegenüber Dritten gegen Entgelt von einem rechtlich unabhängigen Mitglied der Gruppe, das einzeln betrachtet alle Voraussetzungen für die Anwendung dieser Befreiungen erfüllt, erbracht werden?

2. Sofern Frage 1 verneint wird: Reicht es für die Anwendbarkeit von Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und g sowie Art. 133 Buchst. a der MwSt.-Richtlinie 2006 auf alle in diesen Vorschriften genannten entgeltlichen Leistungen der Mehrwertsteuergruppe gegenüber Dritten aus, dass nur ein einziges rechtlich unabhängiges Mitglied der Mehrwertsteuergruppe alle Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiungen erfüllt?

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