EUV 2025/1227 ; GATTAbk Art 21 ; GATTAbk Art 1 ; GATTAbk Art 2
Unternehmen gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, Klage, eingereicht am 15.09.2025, mit dem Antrag,
Die Klägerin beantragt,
- die Verordnung (EU) 2025/1227 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren, die ihren Ursprung in der Russischen Föderation und der Republik Belarus haben bzw. von dort ausgeführt werden, für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betrifft;
- dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.