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EuG Anhängiges Verfahren T-829/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2026

EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b ; EGRL 118/2008 Art 1 Abs 2

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 17.11.2025, zu folgenden Fragen:

1. Ist Art. 14 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2003/96/EG vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, nach dem die Staaten verpflichtet sind, die gewerbliche Luftfahrt von der Steuer zu befreien, im Einklang mit dem Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, ECLI:EU:C:1999:291), dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der entgegensteht, die durch das Gesetz 12/2014 des katalanischen Parlaments vom 10. Oktober 2014 eingeführt wurde und die vorsieht, dass die Emission von Stickstoffoxiden durch Luftfahrzeuge bei gewerblichen Passagierflügen auf Flugplätzen während der LTO-Phasen, also während Start und Landung, besteuert wird?

2. Ist Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der entgegensteht, die durch das Gesetz 12/2014 eingeführt wurde und die vorsieht, dass die Emission von Stickstoffoxiden durch Luftfahrzeuge bei gewerblichen Passagierflügen auf Flugplätzen während des LTO-Zyklus, also während Start und Landung, besteuert wird, weil es sich um eine Verbrauchsteuer ohne besonderen Zweck handelt?

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