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EuGH Anhängiges Verfahren C-158/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2025

EUGrdRCh Art 47 ; EUGrdRCh Art 51 Abs 1

Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation du Grand-Duche de Luxembourg (Luxemburg), eingereicht am 21.02.2025, zu folgenden Fragen:

1. Ist die Charta der Grundrechte, insbesondere ihr Art. 47, im Hinblick auf die Kriterien von Art. 51 Abs. 1 der Charta auf die nationale Regelung der gesamtschuldnerischen Haftung der Geschäftsführer einer Gesellschaft wegen schuldhafter Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zur Zahlung der Mehrwertsteuer, die von der von ihnen geleiteten Gesellschaft geschuldet wird, anwendbar?

2. Falls die erste Frage bejaht wird: Ist Art. 47 der Charta dahin auszulegen, dass er den Geschäftsführern, die zur Haftung herangezogen werden, die Möglichkeit einräumt, inzident im Rahmen einer Klage, die ihnen nach dem nationalen Recht gegen den Verwaltungsakt zusteht, mit dem ihre gesamtschuldnerische Haftung festgestellt wird, den der Gesellschaft zuvor von Amts wegen zugestellten Mehrwertsteuerbescheid, gegen den die Gesellschaft nicht rechtzeitig Klage erhoben hat, anzufechten?

3. Falls die zweite Frage bejaht wird: Ist Art. 47 der Charta dahin auszulegen, dass er die Klagegründe beschränkt, die die Geschäftsführer im Rahmen der inzidenten Anfechtung des der steuerpflichtigen Gesellschaft von Amts wegen zugestellten Steuerbescheids geltend machen können, oder dahin, dass er alle Klagegründe umfasst, einschließlich der Klagegründe betreffend die Festsetzung der Mehrwertsteuerschuld, wie die Tatsachenfeststellungen, die zu dem gegen die steuerpflichtige Gesellschaft von Amts wegen erlassenen Steuerbescheid geführt haben, und die rein persönlichen Klagegründe, wie etwaige Grundrechtsverletzungen, die im Rahmen des Verfahrens der Besteuerung von Amts wegen gegenüber diesen Geschäftsführern begangen wurden?

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