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EuGH Anhängiges Verfahren C-281/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.06.2025

AEUV Art 56 ; EWRAbk Art 36

Europäische Kommission/Königreich Belgien, Klage, eingereicht am 11.04.2025, mit dem Antrag

- festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoßen hat, dass es die Bestimmungen von Art. 2 des Königlichen Erlass zur Ausführung des Einkommensteuergesetzbuchs 1992 (AR/CIR 92) betreffend die Steuerbefreiung von Einkünften aus Spareinlagen beibehalten und infolgedessen den Zugang zum belgischen Bankenmarkt auf Dienstleister beschränkt hat, die in anderen Mitgliedstaaten der EU und des EWR ansässig sind;

- dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.

(Die Kommission ist der Auffassung, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV und Art. 36 des EWR-Abkommens verstoßen habe, dass es eine Steuerbefreiungsregelung für Spareinlagen beibehalten habe, da diese Regelung, obwohl sie gleichermaßen auf Einkünfte aus Spareinlagen bei in Belgien oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR ansässigen Bankdienstleistern anwendbar ist, in anderen Staaten niedergelassene Dienstleistungserbringer Bedingungen unterwirft, die für den nationalen Markt spezifisch sind.)

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