EUVtr Art 4 Abs 3 ; EGRL 112/2006 Art 250 ; EGRL 112/2006 Art 273 ; EWGRL 388/77 Art 2 ; EWGRL 388/77 Art 22
Vorabentscheidungsersuchen der Corte di giustizia tributaria di secondo grado della Lombardia (Italien), eingereicht am 26.03.2025, zu folgenden Fragen:
1. Stehen Art. 4 Abs. 3 EUV und die Art. 250 und 273 der Richtlinie 2006/112 (bzw. die entsprechenden Art. 2 und 22 der Sechsten Richtlinie) der nationalen Regelung in Art. 1 Abs. 193 Buchst. a des Gesetzes Nr. 197 von 2022 entgegen, soweit sie von der erleichterten Einstellung nur Streitverfahren ausschließt, die auch nur teilweise die bei der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer betreffen, und nicht auch solche, die auch nur teilweise die Gemeinschaftsmehrwertsteuer oder die im Unionsrecht vorgesehene Mehrwertsteuer betreffen, für die hingegen die erleichterte Einstellung von Streitverfahren zulässig ist?
2. Stehen der Grundsatz der steuerlichen Neutralität und das ordnungsgemäße Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems der nationalen Regelung in Art. 1 Abs. 193 Buchst. a des Gesetzes Nr. 197 von 2022 entgegen, soweit sie in unlogischer oder jedenfalls diskriminierender Weise von der erleichterten Einstellung nur Streitverfahren ausschließt, die die bei der Einfuhr erhobene Mehrwertsteuer betreffen, und nicht auch solche, die auch nur teilweise die Gemeinschaftsmehrwertsteuer oder die im Unionsrecht vorgesehene Mehrwertsteuer betreffen, für die hingegen die erleichterte Einstellung von Streitverfahren zulässig ist, und zwar auch unter Berücksichtigung des in Art. 4 Abs. 3 EUV niedergelegten Grundsatzes, dem die nationalen Vorschriften und Praktiken entsprechen müssen?
3. Verstößt die in den oben genannten nationalen Bestimmungen vorgesehene erleichterte Einstellung, selbst wenn sie als mit dem Unionsrecht vereinbar angesehen würde, gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, soweit sie zu einem Vorteil für die Privatperson von bis zu 95?% der hinterzogenen Steuer und folglich zu einem wirtschaftlichen Schaden für den Staatshaushalt führen kann, der auch im Hinblick auf das Unionsrecht relevant ist?