EUGrdRCh Art 15 ; EUGrdRCh Art 16 ; EUGrdRCh Art 17 ; EUGrdRCh Art 20 ; EUGrdRCh Art 21 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 56
Vorabentscheidungsersuchen des Grondwettelijk Hof (Belgien), eingereicht am 31.07.2025, zu folgender Frage:
Verstoßen die Artikel 12 bis 14 der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 14. Dezember 2022 "zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union" insofern, als diese Bestimmungen die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, die in der Union gelegenen Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe mit einer SES-Ergänzungssteuer zu besteuern, wodurch diese Geschäftseinheiten einer Steuer auf durch andere Geschäftseinheiten in einem anderen Steuerhoheitsgebiet erzielte unterbesteuerte Gewinne unterliegen würden, und zwar ohne Unterscheidung je nach der finanziellen Tragkraft dieser steuerpflichtigen Geschäftseinheiten, gegen die Artikel 15, 16, 17, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, den Grundsatz der Rechtssicherheit und den Grundsatz der steuerlichen Territorialität?