EUV 2025/2333
Unternehmen gegen Kommission, Klage, eingereicht am 27.01.2026, mit dem Antrag,
- die Kommission zu verurteilen, den Rechtsanwälten der Klägerin vertraulich die Eukalyptusfurnierrechnungen offenzulegen, die von der Kommission zur Ermittlung der für die Angaben zur Einfuhr von Eukalyptusfurnier geltenden Preisspanne und des daraus resultierenden Vergleichswerts herangezogen worden sind;
- die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2333 der Kommission vom 19. November 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Hartholzsperrholz mit Ursprung in der Volksrepublik China insgesamt für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerin betrifft; und - der Kommission und jedem Streithelfer, der zur Unterstützung der Kommission zugelassen wird, die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.