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EuG Anhängiges Verfahren T-96/26

Aufnahme in die Datenbank am 09.04.2026

EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst g ; EGRL 112/2006 Art 168 Buchst a ; EGRL 112/2006 Art 169 Buchst a

Vorabentscheidungsersuchen des Högsta förvaltningsdomstol (Schweden) eingereicht am 28.01.2026, zu folgender Frage:

Ist es mit den Art. 168 Buchst. a und 169 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar, das Recht auf Vorsteuerabzug bezüglich der Kosten, die einem Steuerpflichtigen in einem Mitgliedstaat infolge dessen entstehen, dass er Dienstleistungen gegenüber einem Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, deswegen zu verweigern, weil der Umsatz in dem anderen Mitgliedstaat nicht steuerpflichtig ist, indessen aber steuerpflichtig gewesen wäre, wenn er im erstgenannten Mitgliedstaat bewirkt worden wäre, wenn die Unterschiede in der Besteuerung darauf beruhen, wie die Mitgliedstaaten die in Art. 135 Abs. 1 Buchst. g vorgesehene Befreiung umgesetzt haben?

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