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EuG Anhängiges Verfahren T-555/26

Aufnahme in die Datenbank am 02.09.2026

UStG § 3 Abs 4 ; UStG § 3 Abs 9 ; UStG § 3a Abs 1 ; UStG § 3a Abs 2 ; UStG § 13b Abs 1 ; UStG § 13b Abs 5 ; UStG § 13b Abs 7 ; EGRL 112/2006 Art 44 ; EGRL 112/2006 Art 192a ; EGRL 112/2006 Art 193 ; EUV 282/2011 Art 11 Abs 2 Buchst d ; EUV 282/2011 Art 53 ; EUV 282/2011 Art 65

Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 07.05.2026, eingereicht am 12.08.2026, zu folgender Frage:

Ist eine Anlage (hier: Trocknungsanlage), die an der Erbringung einer Dienstleistung (hier: Entsorgungsdienstleistung) beteiligt ist, im Hinblick auf das Erfordernis einer personellen und technischen Ausstattung eine feste Niederlassung im Sinne von Art. 192a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL), wenn ein Steuerpflichtiger mit Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat die im Inland belegene Anlage von seinem Sitz aus ferngesteuert überwacht und wartet sowie für den Betrieb dieser Anlage im Übrigen einen Subunternehmer beauftragt, dessen Personal in der Anlage tätig wird?

Vorgehend: BFH Urteil vom 07.05.2026 (V R 12/24)

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