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BFH Anhängiges Verfahren I R 44/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2022

AO § 129 ; UmwStG § 20

Ist die Korrektur eines Steuerbescheides nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheides dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung bzw. der Prüfung einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 20.04.2021 (6 K 1311/18)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 33/21

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