EnergieStG § 57 Abs 1 ; EnergieStG § 57 Abs 4
Energiesteuerentlastung für Biogasanlagen:
Fallen das Beschicken einer Biogasanlage von eigenen und von Dritten überlassenen Substraten sowie der Transport von Gülle und Gärresten unter entlastungsfähige Arbeiten im Sinne des § 57 Abs. 1 EnergieStG?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 23.09.2021, unzulässig