Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren VIII R 32/21

Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024

AO § 233 ; AO § 233a ; AO § 238 Abs 1 ; EStG § 43b ; EStG § 50d Abs 3 ; EWGRL 435/90 Art 5

1. Ist unionsrechtswidrig einbehaltene Kapitalertragsteuer mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen?

2. Beginnt der Zinslauf vier Monate und zehn Arbeitstage nach Stellung des Erstattungsantrags (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) bzw. bei Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung, die unter Berufung auf eine rechtswidrige Vorschrift widerrufen wurde, mit dem Zeitpunkt des Steuereinbehalts?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 17.11.2021 (2 K 1544/20)

Verfahren ist erledigt durch: Sachurteil vom 25.02.2025, Revision Klägerin: durcherkannt; Revision Beklagte: unbegründet.

Print Page