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BFH Anhängiges Verfahren IX R 37/21

Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024

AEUV Art 63 ; AEUV Art 267 ; AStG § 2 Abs 1 S 1 ; AStG § 2 Abs 2 Nr 2 ; DBA GBR Art II ; DBA GBR Art VI ; DBA GBR Art VII ; EG Art 56 ; EStG § 34c Abs 1 ; EStG § 34d Nr 6 ; EStG § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c ; GG Art 2 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3 ; GG Art 100 Abs 1 S 1

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 des Außensteuergesetzes (AStG) für im  Wegzugsstaat (hier: Großbritannien) niedrig beziehungsweise gar nicht besteuerte Einkünfte (hier: Kapitalerträge von einer deutschen Bank)

Niedrige Besteuerung (Vorzugsbesteuerung) in Großbritannien wegen dortiger Versteuerung von Kapitaleinkünften (aus Deutschland) auf "remittance basis" (Versteuerung nur bei Transfer der Kapitalerträge nach Großbritannien)?

Verletzung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots wegen unklarer tatbestandlicher Voraussetzungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG? Was heißt "Vorzugsbesteuerung"? Was heißt "erhebliche Minderung"? Was heißt "allgemeine Besteuerung"?

Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des Folgerichtigkeitsgebots?

Vereinbarkeit von § 2 AStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit, der Niederlassungsfreiheit und der Arbeitnehmerfreizügigkeit? Vorabentscheidungsersuchen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 26.03.2021 (8 K 883/17)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 14.01.2025, unbegründet

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