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BFH Anhängiges Verfahren II R 44/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2023

FGO § 52d

Ist für die Beurteilung, ob eine elektronische Übermittlungspflicht gemäß § 52d FGO besteht, auf die Gesellschaftsform (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), oder auf für diese organschaftlich handelnden Partner (Rechtsanwalt) abzustellen?

Ist das Finanzgericht verpflichtet auf § 52d FGO hinzuweisen und wenn ja, welche Anforderungen sind an den Hinweis zu stellen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom 06.10.2022 (4 K 1341/22)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision

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