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BFH Anhängiges Verfahren II R 49/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2023

BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 3 ; BewG § 9 Abs 2 ; BewG § 9 Abs 3 ; BewG § 11 Abs 2 S 2 ; BewG § 11 Abs 2 S 3

Feststellung des Werts der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG:

1. Stellen gesellschaftsvertragliche Regelungen bzgl. eines festgelegten Erwerberkreises "Verfügungsbeschränkungen" und somit "persönliche Verhältnisse" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 BewG dar?

2. Liegt bei der Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen "ein fremder Dritter" bereits dann vor, wenn die Person nicht zum Personenkreis des § 15 AO gehört?

3. Ist die pauschale Berücksichtigung eines Marktwertabschlags von 20 % für Wertminderungen ("Holdingabschlag"), bei der Preisfindung von Gesellschaftsanteilen einer familiengeprägten, nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft zulässig?

4. Ist der Substanzwert gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auch bei der Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BewG als Untergrenze anzuwenden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 02.11.2022 (4 K 1832/20 F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 25.09.2024, durcherkannt

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