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BFH Anhängiges Verfahren IV R 10/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2022

EStG § 15a Abs 3

Ist der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust im Sinne des § 15a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen, soweit eine nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG unterblieben ist (Rückführung von Mehrentnahmen)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 13.04.2022 (13 K 141/20 F)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 10.10.2024, unbegründet

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