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BFH Anhängiges Verfahren IV R 11/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.09.2022

EStG § 15a Abs 3 ; EStG § 15a Abs 1 S 2 ; HGB § 171 Abs 1 ; HGB § 172 Abs 4

Ist 15a Abs. 3 Satz 1 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass eine Gewinnzurechnung nicht nur ausgeschlossen ist, soweit aufgrund der Entnahmen eine nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, sondern auch, soweit eine Haftung nach § 15a Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 171 Abs. 1 HGB generell besteht?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 16.02.2022 (12 K 509/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.01.2025, unbegründet

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