EStG § 4h Abs 3 S 1 ; EStG § 4h Abs 1 S 1 ; GewStG § 7 S 4 ; KStG § 8b Abs 1 ; KStG § 8b Abs 2
Sind bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt sind, im Rahmen der Ermittlung des sog. maßgeblichen Gewinns nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG erzielte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne in voller Höhe oder lediglich in Höhe des nicht gemäß § 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG freigestellten Anteils zu berücksichtigen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 13.05.2025)
Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.