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BFH Anhängiges Verfahren IV R 33/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.01.2023

EStG § 5a Abs 4 S 5 ; EStG § 6 Abs 3 ; EStG § 52 Abs 10 S 4 ; GG Art 20 Abs 3 ; AbzStEntModG

Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem 31.12.1998 begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: 3

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 08.11.2022 (8 K 57/21)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 20.03.2024)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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