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BFH Anhängiges Verfahren V R 17/22

Aufnahme in die Datenbank am 18.11.2022

VersStG § 3 Abs 1 ; VersStG § 4 Nr 1 ; VersStG § 2 Abs 2 ; VersStG § 7 Abs 9 ; VersStG § 5 Abs 1 Nr 1

Versicherungsteuerliche Behandlung einer stillen Mitversicherung; Methode der Berechnung nachzuerhebender Versicherungsteuer

1. Handelt es sich bei einer verdeckten Mitversicherung versicherungsteuerlich (jedenfalls) in Bezug auf die mitversichernden Versicherungsunternehmen um eine Rückversicherung oder ist --unter den versicherungsteuerlichen Aspekten einer vollständigen Parallele zur Sachbehandlung der offenen Mitversicherung-- ein Erstversicherungsverhältnis anzunehmen?

2. Setzt eine Steuerbefreiung für die Rückversicherung gem. § 4 Nr. 1 VersStG voraus, dass eine steuerbare Erstversicherung zugrunde liegt?

3. Ist bei der Berechnung der nachzuerhebenden Steuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 VersStG aus den festgestellten Entgeltzahlungen die Versicherungsteuer mit 19/119 zumindest dann herauszurechnen, wenn die Vertragsparteien irrtümlich davon ausgegangen sind, dass die Zahlung einer Versicherungsprämie nicht der Versicherungsteuer unterliege und dieser Irrtum erst im Rahmen einer Außenprüfung ausgeräumt wurde?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 16.02.2022 (2 K 588/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 18.04.2024, unbegründet

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