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BFH Anhängiges Verfahren V R 19/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.04.2023

AO § 177 ; AO § 174 ; UStG § 20 S 3

1. Ist der Anwendungsbereich des § 177 AO in Fällen einer Änderung von Steuerbescheiden nach § 174 AO grundsätzlich eingeschränkt?

2. Kann bei Änderungen der zeitlichen Zuordnung eines Umsatzes bei Dauersachverhalten eine gesetzliche Regelungslücke anzunehmen sein, die die analoge Anwendung des § 20 Satz 3 UStG rechtfertigt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 01.09.2022 (2 K 112/19)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 29.08.2024, durcherkannt

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