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BFH Anhängiges Verfahren VI R 22/22

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

EStG § 17 Abs 2 ; EStG § 9 Abs 1 S 1 ; EStG § 11 Abs 2

1. Führt die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Haftender für Gesellschaftsschulden zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S. des § 17 EStG?

2. Ist der Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (bspw. durch Beschlagnahmung) über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut maßgeblich für die zeitliche Zurechnung von Ausgaben i.S. des § 11 Abs. 2 EStG als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Nürnberg Urteil vom 20.10.2022 (4 K 1287/20)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 29/22

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