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BFH Anhängiges Verfahren VII R 39/22

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2023

EnergieStG § 66 Abs 1 ; EnergieStV § 105a ; NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3

Konnte eine Entlastung nach § 105a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 27.10.2022 (14 K 69/19)

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