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BFH Anhängiges Verfahren XI R 12/22

Aufnahme in die Datenbank am 19.08.2022

EGRL 112/2006 Art 295 ; EGRL 112/2006 Art 300 ; UStG § 24 ; UStG § 25a

Berechtigt auch der Erwerb von Gebrauchtgegenständen von Land- und Forstwirten, welche die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG anwenden, entgegen Abschn. 25a.1 Abs. 5 Satz 3 UStAE zur Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 29.03.2022 (5 K 1589/21 U)

Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung/Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 19.02.2025)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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