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BFH Anhängiges Verfahren I R 36/23 (I R 5/18)

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2023

AEUV Art 63 ; EG Art 56 ; GewStG § 36 Abs 4 ; GewStG § 7 S 1 ; GewStG § 8 Nr 5 ; KAGG § 39 Abs 1 S 1 ; KAGG § 40 Abs 2 ; KAGG § 38b Abs 5 ; KStG § 8b Abs 1 ; KStG § 8b Abs 8 ; KStG § 34 Abs 7 S 8

1. Rückwirkende Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen

Verstößt die durch § 36 Abs. 4 GewStG 1999 i.d.F. des UntStFG rückwirkend ab dem 1.1.2001 angeordnete Hinzurechnung von Gewinnanteilen bei Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit?

2. Der EuGH hat mit Urteil H Lebensversicherung vom 22.06.2023 - C-258/22 (EU:C:2023:506) über das Vorabentscheidungsersuchen vom 23.11.2021 - I R 5/18 entschieden. Der Rechtsstreit wird nun unter dem neuen Az. I R 36/23 (I R 5/18) fortgeführt.

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 25.01.2018 (6 K 145/16)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 07.02.2024 (Vorlage an das Bundesverfassungsgericht)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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