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BFH Anhängiges Verfahren II R 10/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

BGB § 2042 ; ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3

Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 09.02.2023 (7 K 1362/21)

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