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BFH Anhängiges Verfahren II R 27/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2023

ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c

Welche Flächen sind in dem Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG als begünstigtes Vermögen zu berücksichtigen, insbesondere wenn es sich um ein Gemengenlage von benachbarten Flurstücken handelt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 12.07.2023 (3 K 14/23)

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