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BFH Anhängiges Verfahren II R 35/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2024

BewG § 14 Abs 1 ; BewG § 14 Abs 4 ; ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 ; ErbStG § 12 Abs 1

Ist der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8% anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5% zu ermitteln?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 25.05.2022 (4 K 2064/21)

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