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BFH Anhängiges Verfahren IV R 2/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.05.2023

EStG § 4 Abs 4a ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3

Verstößt die typisierte Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen mit 6 % der Überentnahmen angesichts des strukturellen Niedrigzinsniveaus gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und das Übermaßverbot mit der Folge, dass für die Streitjahre (2013 bis 2016) ein Zinssatz von 2,9 % zugrunde gelegt werden kann?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 01.12.2022 (15 K 1131/19 G,F)

Verfahren ist erledigt durch: Löschung

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