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BFH Anhängiges Verfahren IV R 6/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2024

AO § 89 Abs 3 S 2

Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 08.02.2023 (6 K 1330/20 AO)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 03.07.2025, unbegründet

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