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BFH Anhängiges Verfahren IV R 29/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2024

AO § 152 Abs 3 Nr 3 ; AO § 152 Abs 6 ; AO § 152 Abs 2 Nr 1 ; AO § 152 Abs 7 ; AO § 152 Abs 1 ; AO § 181 Abs 2 ; AO § 5

Ist bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Rückausnahme des § 152 Abs. 3 Nr. 3 der Abgabenordnung mit der Maßgabe anzuwenden, dass bezüglich der festgesetzten Steuer, der Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge auf die dem Feststellungsbescheid folgenden Einkommensteuer- beziehungsweise Körperschaftsteuerbescheide der Gesellschafter abzustellen ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 15.11.2023 (12 K 1945/23)

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