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BFH Anhängiges Verfahren V R 22/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.02.2024

AO § 60a Abs 1 ; AO § 57 Abs 3

Gemeinnützigkeitsrecht: Zum "doppelten Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO

Erfordert ein "satzungsgemäßes planmäßiges Zusammenwirken" zur Verwirklichung des eigenen steuerbegünstigten Satzungszwecks (§ 57 Abs. 3 AO), dass das Zusammenwirken nicht nur in der Satzung der leistungserbringenden Körperschaft als Art der Zweckverwirklichung festgehalten sein muss, sondern auch, dass die Körperschaft, mit der kooperiert wird, und die Art und Weise der Kooperation auch in der Satzung der leistungsempfangenden Körperschaft bezeichnet sein müssen (sog. "doppeltes Satzungserfordernis"; AEAO Nr. 8 zu § 57 AO)?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 26.09.2023 (5 K 11/23)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 22.05.2025 (Vorlage an EuGH)

Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

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