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BFH Anhängiges Verfahren VI R 15/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2023

EStG § 33 Abs 1 ; EStG § 33 Abs 2

1. Ist Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen?

2. Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der unentgeltlichen Überlassung eines behindertengerecht umgebauten Hauses zugleich als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG beim Mehrheitsgesellschafter zu berücksichtigen, soweit diese einen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdeckt?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 27.10.2022 (10 K 3292/18)

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