EStG § 4 Abs 4 ; InsO § 63 ; EStG § 4 Abs 3
Ist auch im (vorläufigen) Insolvenzverfahren aufgrund der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG eine umfassende Steuerverstrickung der Wirtschaftsgüter und der durch den Betrieb begründeten Verbindlichkeiten sowie Betriebseinnahmen im Rahmen der Fortführung einer Arztpraxis gegeben, so dass die Vergütung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters als durch den Betrieb der Arztpraxis ausgelöst gilt und zu Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG führt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 26.02.2025 (Erledigung der Hauptsache).