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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 34/23

Aufnahme in die Datenbank am 20.03.2024

EStG § 18 ; EStG § 8 Abs 1 ; EStG § 3 Nr 2d ; EStG § 3 Nr 11

1. Ist die Zahlung einer Billigkeitsleistung in Form einer "Corona-Überbrückungshilfe" u.a. für Angehörige der Freien Berufe in NRW, die infolge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, um damit Ausgaben der privaten Lebensführung decken zu können, als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen?

2. Sind auf "Corona-Überbrückungshilfen" die Regelungen zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2d und Nr. 11 EStG anzuwenden, wenn von steuerpflichtigen Betriebseinnahmen auszugehen ist?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 07.11.2023 (13 K 570/22 E)

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