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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 35/23

Aufnahme in die Datenbank am 19.01.2024

EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b S 1 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 7 ; EStG § 20 Abs 4a S 3 ; EStG § 20 Abs 4a S 2

Kommt § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht zur Anwendung, wenn der Steuerpflichtige eine Barzuzahlung erhält, die den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Ist der Tatbestand des § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nur dann erfüllt, wenn der Emittent im Zeitpunkt der Fälligkeit der Teilschuldverschreibung ein freies Wahlrecht zur Einlösung in Geld oder/und in Wertpapieren innehat?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 08.11.2023 (2 K 696/19 E)

Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 03.06.2025, unbegründet

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