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BFH Anhängiges Verfahren X R 12/23

Aufnahme in die Datenbank am 21.08.2023

FGO § 52d S 1

1. Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann "zur Verfügung" (§ 52d Satz 2 FGO) und ist es erst dann "errichtet" (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems ("System-Rollout") im Ganzen --und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger-- abgeschlossen ist?

2. Ist die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der in § 52d Satz 1 FGO genannten Schriftsätze an das FG unter Ausschluss anderer Übermittlungswege in Bezug auf die in § 52d Satz 2 FGO genannten Personen verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 14.04.2023 (9 K 10/23)

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